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Digitale Imagebroschüre der CvO

5 MSA Mittlerer Schulabschluss (MSA): Mit diesem Schulabschluss ist der Übergang in die Berufsausbildung oder die gymnasiale Oberstufe möglich. MSA und eBBR werden nach dem gleichen Prüfungsverfah- ren vergeben. Der MSA wird durch entsprechende Jahrgangsnoten und höhere Leistungen in der gemeinsa- men Prüfung erreicht. Abitur Allgemeine Hochschulreife (Abitur): Generelle Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Hochschule. 13121110987 Praxisklassen Mittelstufe/ Sekundarstufe I Oberstufe/ Sekundarstufe II 1 3 4 42 3 Europa-Schulzweig Regelschulzweig * * Ab der 7. Klasse kann die bilinguale Ausbildung mit verstärktem Englischunter- richt und fremdsprachlichem Sachfachunterricht begon- nen oder weitergeführt werden. 34

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